Vitamin D

Spitzen-Vortrag: Mit der Vitamin-D-Offensive 2021 gegen Corona & COVID-19!

Die Forschungsergebnisse des letzten Jahres lassen keinen Zweifel mehr: Kein anderer Faktor entscheidet mehr darüber, ob Sie für eine COVID-19-Erkrankung anfällig sind, als Ihr Vitamin-D-Spiegel. Entsprechend gilt: Bei einem schweren Vitamin-D-Mangel besteht ein 18-fach höheres Risiko, dass eine COVID-19-Erkrankung zum Tod führt. Diese Ergebnisse haben jüngst Wissenschaftler der Universität Heidelberg in der Fachzeitschrift Nutrients veröffentlicht.

Auch in der Presse findet man inzwischen zahlreiche Belege für den Zusammenhang einer Vitamin-D-Gabe und einem verbesserten Abwehrschutz gegen COVID-19. In Alten- und Pflegeheimen, in denen die Bewohner mit dem Sonnenhormon supplementiert wurden, überlebten alle Hochbetagten schwere Infektionswellen. Diese Ergebnisse machen deutlich: Es ist Zeit zum Handeln – denn leider ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Vitamin D weiterhin nicht auf der politischen Agenda!

Dabei hat selbst gegenüber den neu entwickelten Impfstoffen Vitamin D signifikante Vorteile und gewinnt eindeutig den direkten Vergleich.

Prof. Dr. med. Jörg Spitz gehört seit vielen Jahren zu den führenden Vitamin-D-Experten in Deutschland und nimmt die neuen Erkenntnisse zum Anlass, sich dem Appell zweier Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) anzuschließen. Auch diese formulieren:

„Angesichts der Dynamik der COVID-19-Pandemie und der nachgewiesenen Sicherheit einer Vitamin-D-Supplementierung erscheint es daher höchst umstritten und möglicherweise sogar unethisch auf die Ergebnisse weiterer evidenzbasierter Studien zu warten, bevor Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden. Neben anderen bevölkerungsweiten Maßnahmen zur Vorbeugung sollte eine weit verbreitete Vitamin-D3-Supplementierung zumindest für Hochrisikogruppen wie ältere Erwachsene oder Personen mit relevanter Komorbidität, gefördert werden. Darüber hinaus kann eine zielgerichtete Vitamin-D3-Ergänzung von Personen, die SARS-CoV-2-positiv getestet wurden, gerechtfertigt sein.“